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Europawahl 2024

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Für Österreich können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Die Europawahl 2024 findet am 9. Juni 2024 statt.

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, das heißt zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Frauen und Männer,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/ EU-Bürger mit Hauptwohnsitzin Österreich sind,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag (26.03.2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland ("Inlandsösterreicherinnen/ Inlandsösterreicher") sind demnach auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") und in diesem Register eingetragene andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich bei Europawahlen wahlberechtigt.

Wahllokale in der Gemeinde Eisenkappel-Vellach

Wahlsprengel Wahllokal Ortschaften
1 Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla Bad Eisenkappel/Železna Kapla
2 Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla Lobnig/Lobnik, Leppen/Lepena, Koprein Sonnseite/Koprivna, Koprein Petzen/Pod peco, Remschenig/Remšenik, Vellach/Bela, Ebriach/Obirsko
3 Rüsthaus Rechberg / Rebrca Rechberg/Rebrca, Zauchen/Suha, Blasnitzen/Plaznica, Weißenbach/Bela, Unterort/Podkraj
4 Volksschule Ebriach / Obirsko Ebriach/Obirsko, Trögern/Korte

Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Wahlzeiten gibt:

Wahlsprengel 1 und 2: In der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wahlsprengel 3 und 4: In der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer

Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

 

Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

- am Wahltag in jedem Wahllokal,

- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)  

  oder

- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl.

 

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

- Beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung,

- bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind.

- Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte

auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat,

Konsulat) anfordern.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

 

Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

- bis spätestens am 4. Tagvor dem Wahltag (Mittwoch, 05.06.2024);

- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 07.06.2024, 12.00 Uhr), wenn

eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom

Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

 

Mündlich (nicht telefonisch):

- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 07.06.2024, 12.00 Uhr).

 

Bitte beachten Sie:

- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!

- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte

Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie

wählen möchten!

 

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde,in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 09.Juni 2024 Ihre Stimme abgeben.