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Heizkostenunterstützung 2021/2022

Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten eine Heizkostenunterstützung, die bis zum 15.03.2022 ausschließlich auf dem Gemeindeamt beantragt werden kann. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Beizubringen sind alle aktuellen Einkommensnachweise und bei Überweisung die IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung. (Die Vorlage von Rechnungen für die Heizkostenunterstützung ist nicht erforderlich).

Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2022) sind Nettobeträge und betragen für die

 

 

 

 

Die Anträge können bei der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach gestellt werden! Für nähere Auskünfte steht Ihnen unser Bürgerservicebüro - unter der Telefonnummer: 04238-8311-26 oder 22 - jederzeit zur Verfügung.