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Zutritt in Gastronomie-, Hotelerie- und Dienstleistungsbetriebe

20.05.2021 – Geimpft, genesen oder getestet gilt seit gestern für den Zutritt in Gastronomie-, Hotelerie- und Dienstleistungsbetriebe. Es gilt die sogenannte 3G Regel!

Die drei Gs stehen für den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Von einer geringen epidemiologischen Gefahr kann bei folgenden Personengruppen ausgegangen werden:

  • Geimpften Personen
  • Getesteten Personen
  • Genesenen Personen

Die Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum.

Geimpfte Personen

Ab dem 22. Tag nach der Impfung gibt es eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten. Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (zum Beispiel am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

Genesene Personen

Genesene Personen sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über die Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig. Es ist möglich, nach Ablauf der Frist die Testung auf die Antikörper erneut durchzuführen.

Wie lange sind Nachweise über einen negativen Test gültig?

  • PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (zum Beispiel Ärzt*innen oder offizielle Teststelle): 48 Stunden ab Probenahme. Den Antigentest können sie zu den Ordinationszeiten jederzeit kostenlos bei unseren Ärzt*innen vornehmen!
  • Antigen-Selbsttest (Beschreibung unten): 24 Stunden

Wie mache ich selbst einen Antigen-Test zuhause?

Den Eintrittstest können Sie ab sofort auch zuhause erledigen! Über https://selbsttest.ktn.gv.at – eine eigens von der IT-Abteilung des Landes eingerichtete Plattform – ist es ab sofort möglich, sich den Wohnzimmertest bestätigen zu lassen. Einfach übers Internet einsteigen, anmelden, testen, den 24 Stunden lang gültigen Nachweis herunterladen und im Bedarfsfall ausgedruckt oder online vorlegen.

Die dafür nötigen Selbsttests kann jeder selbst kaufen. Fünf Gratis-Selbsttests gibt es derzeit pro Person und Monat in den Apotheken nach Vorlage der E-Card – ab Juni sind es zehn pro Person.

Wie dies genau funktioniert, können Sie sich als Anleitung runterladen oder im Erklärvideo des Landespressedienstes die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur neuen Plattform ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=LMCwb3b29ak

Eine weitere Beschreibung finden Sie unter anderem hier: https://kaernten.orf.at/stories/3104573/

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