Nationalratswahl 2024
Wahlinformation zur Nationalratswahl 2024
Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt.
Wahlberechtigung
Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl, sind alle Frauen und Männer, die
- am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag (29. September 2024) das 16. Lebens- jahr vollendet haben oder
- alle Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bis zum Ende des Einsichtzeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 8. August 2024 auf Antrag in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben).
Wo, wann und wie kann gewählt werden
Wahllokale in der Gemeinde Eisenkappel-Vellach
Wahlsprengel | Wahllokal | Ortschaften |
---|---|---|
1 | Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla | Bad Eisenkappel/Železna Kapla |
2 | Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla | Lobnig/Lobnik, Leppen/Lepena, Koprein Sonnseite/Koprivna, Koprein Petzen/Pod peco, Remschenig/Remšenik, Vellach/Bela, Ebriach/Obirsko |
3 | Rüsthaus Rechberg / Rebrca | Rechberg/Rebrca, Zauchen/Suha, Blasnitzen/Plaznica, Weißenbach/Bela, Unterort/Podkraj |
4 | Volksschule Ebriach / Obirsko | Ebriach/Obirsko, Trögern/Korte |
Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Wahlzeiten gibt:
Wahlsprengel 1 und 2: In der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 3 und 4: In der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte ein Lichtbildausweis sowie Ihre "Amtliche Wahlinformation" in das Wahllokal mit.
Wahlkarten und Briefwahl
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer
Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung,
- bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
- bis spätestens am 4. Tagvor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2024);
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr), wenn
eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom
Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr).
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte
Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie
wählen möchten!
Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde,in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 29. September 2024 Ihre Stimme abgeben.