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Europäische Institutionen

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission vertritt die Interessen der Europäischen Union insgesamt. Sie schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union neue Rechtsvorschriften vor und stellt die korrekte Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten sicher.

Der Begriff „Kommission“ umfasst sowohl die Kommissionsmitglieder als auch die Institution selbst im weiteren Sinne.

Die Europäische Kommission stellt mit der Plattform Europa-direkt für alle EU-Bürgerinnen und Bürger ein zusätzliches Informationsnetzwerk zur Verfügung.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament (auch Europaparlament oder EU-Parlament) ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamenten möglich ist.

Rat der europäischen Union

übt er zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus. Da er die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, kann er als die Staatenkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer). Daneben dient der Rat zur Abstimmung und Koordinierung der Regierungen beziehungsweise Fachminister in den intergouvernementalen Politikbereichen, etwa der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Die Funktionsweise des Rates ist in Art. 16 EU-Vertrag und in Art. 237 ff. AEU-Vertrag geregelt. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der ermächtigt sein muss, für seine Regierung verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es je nach Politikbereich unterschiedliche Ratsformationen, bei denen sich die Vertreter verschiedener Ressorts treffen. Die Vertreter können von der Regierung frei bestimmt werden; wichtige Entscheidungen werden jedoch üblicherweise auf Ministerebene getroffen.



Zusätzliche Links

Wenn Sie Verordnungen, Richtlinien und andere EU-Rechtsdokumente suchen, dann finden Sie diese mit nachstehendem Link:

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