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Heizzuschuss 2020/2021

07.10.2020 – Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten als Unterstützung bei besonderen finanziellen Belastungen den Heizzuschuss!

Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten als Unterstützung bei besonderen finanziellen Belastungen den Heizzuschuss, der im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 26.02.2021  beantragt werden kann. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Vorlage von Rechnungen für den Heizzuschuss ist nicht mehr erforderlich. Es ist aber verpflichtend, einen Nachweis der Bankverbindung beizubringen, aus dem der Kontoinhaber, IBAN und BIC ersichtlich ist sowie alle aktuellen Einkommensnachweise.

 

 

Die Anträge sind ausschließlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu stellen.

 

Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservicebüro der Gemeinde – unter der Telefonnummer: 04238-8311-26 oder 22 -  jederzeit zur Verfügung.