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Bundespräsidentenwahlen 2016

Wahlinformation zur Bundespräsidentenwahl - Wiederholung des zweiten Wahlganges

Am 2. Oktober 2016 findet der 2. Wahlgang für die Bundespräsidentenwahl statt. In dieser  Direktwahl wird  das Staatsoberhaupt Österreichs für eine sechsjährige Amtszeit gewählt.

Wahlalter und Wahlberechtigung

  • Wahlberechtigt sind alle Österreichischen Staatsbürger(innen), die spätestens am Wahltag (24. April 2016) das 16.Lebensjahr vollendet haben und die am Stichtag (23. Februar 2016) ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde hatten. Beim zweiten Wahlgang sind lediglich jene Personen wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis für den ersten Wahlgang aufscheinen.
  • Auslandsösterreicher(innen), die auf Antrag in das Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen wurden.

Das Wählerverzeichnis, in das alle in der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach Wahlberechtigten eingetragen sind, lag im Gemeindeamt vom 15.03.2016 bis 24.03.2016 zur öffentlichen Einsicht auf und es wurden keine Einwände eingebracht. 

Wo, wann und wie kann gewählt werden

Die Wahl findet am 2. Oktober 2016 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. In welchem Wahllokal Sie wählen können erfahren Sie in Ihrer persönlichen "Amtlichen Wahlinformation", die wir Ihnen zeitgerecht per Post übermitteln werden. Folgende Wahllokale stehen zur Verfügung:

Wahlsprengel Wahllokal Ortschaften
1 Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla Bad Eisenkappel/Železna Kapla
2 Bildungszentrum Bad Eisenkappel / Železna Kapla Lobnig/Lobnik, Leppen/Lepena, Koprein Sonnseite/Koprivna, Koprein Petzen/Pod peco, Remschenig/Remšenik, Vellach/Bela, Ebriach/Obirsko
3 Rüsthaus Rechberg / Reberca Rechberg/Reberca, Zauchen/Suha, Blasnitzen/Plasnica, Weißenbach/Bela, Unterort/Podkraj
4 Volksschule Ebriach / Obirsko Ebriach/Obirsko, Trögern/Korte

Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte ein Lichtbildausweis sowie Ihre "Amtliche Wahlinformation" in das Wahllokal mit. 

Wahlkarten und Briefwahl

Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag verhindert sein, so können Sie eine Wahlkarte beantragen, mit der Sie Ihr Stimmrecht auch außerhalb der Wahlzeiten und Ihres Wohnortes (Briefwahl) ausüben können. Beantragen Sie diese möglichst frühzeitig, um Probleme durch eventuelle Verzögerungen im Abwicklungsverfahren zu vermeiden. Wahlkarten können im Gemeindeamt bis längstens 30. September 2016, 12.00 Uhr persönlich bzw. bis längstens 28. September 2016, 12.00 Uhr schriftlich beantragt werden. Die Ausfolgung der Wahlkarte an eine andere Person kann nur durch Vorlage einer vom/von der Antragsteller(in) unterzeichneten Vollmacht erfolgen. 

Wichtig: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!!!

Bei schriftlicher oder elektronischer Antragstellung ohne qualifizierter Signatur erfolgt die Zusendung mittels eingeschriebener Briefsendung. Mit dieser Wahlkarte können Sie sofort wählen, Sie müssen also nicht bis zum Wahltag warten. Die Wahl ist sowohl im Inland als auch im Ausland möglich.


Die Wahl per Wahlkarte ist ganz einfach: Sie füllen den Stimmzettel aus, legen ihn in das beigelegte Wahlkuvert, kleben dieses zu und geben es in die Wahlkarte. Dann bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben und verkleben nun auch die Wahlkarte.


Die Wahlkarte ist voradressiert (Bezirkswahlbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft in Völkermarkt). Sie können die Wahlkarte per Post übersenden (Portogebühren sind keine zu bezahlen), oder bei der Bezirkshauptmannschaft abgeben. Die Wahlkarte muss dort spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr einlangen.  Die Wahlkarte kann aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abgegeben werden. Eine Abgabe durch einen/eine Überbringer/Überbringerin ist zulässig. 

 

Nutzen Sie unser Onlineservice zur Beantragung der Wahlkarte: 

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

Besondere Wahlkommission für bettlägrige und gehbehinderte

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Besuch einer besonderen ("fliegenden") Wahlbehörde an einem Wohnort innerhalb unseres Gemeindegebietes wünschen, so können Sie dies mit folgendem Formular beantragen:

Antrag auf Besuch einer besonderen (fliegenden) Wahlbehörde

Für weitere Informationen stehen Ihnen während der Dienstzeiten gerne die Bediensteten des Gemeindeamtes zur Verfügung (Drescher Helga)