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BUNDESPRÄSIDENTENWAHL 2010

Am 25. April 2010 findet in Österreich die Bundespräsidentenwahl statt. Die Funktionsperiode eines österreichischen Bundespräsidenten dauert sechs Jahre. Der Bundespräsident kann sich bei zwei aufeinanderfolgenden Wahlen zur Wahl stellen.
In Österreich sind rund 6,4 Millionen Menschen wahlberechtigt.
 
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die

- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden, 
- die am Stichtag (2. März 2010) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 
   nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie 
- Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die in die Wählerevidenz einer  
  österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Kandidatin und Kandidaten

Bei der Bundespräsidentenwahl 2010 kandidieren


Dr. Heinz Fischer, 
Dr. Rudolf Gehring und 
- Barbara Rosenkranz.


Wählen mit Wahlkarte

Personen, die am Wahltag nicht in ihrer Heimatgemeinde wählen können, haben die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen.
Schriftlich kann die Wahlkarte ab sofort bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (21.04.2010) oder wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom (von der) Antragsteller(in) bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (23.04.2010) beantragt werden.
Mündlich (persönlich – nicht aber telefonisch) kann die Wahlkarte ab sofort und bis   
zum 2. Tag vor der Wahl (23.04.2010) beantragt werden.
Wahlberechtigte, die infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahlrecht nicht in einem Wahllokal ausüben können, werden auf Antrag von einer fliegenden Wahlkommission besucht. Dieser Antrag ist bis spätestens Freitag, 23.04.2010, 12.00 Uhr schriftlich oder mündlich beim Gemeindeamt einzubringen.


Wo und in welcher Weise können Sie mit der Wahlkarte wählen?

Im Inland:
- in jedem Wahllokal
- bei Besuch durch eine besondere (fliegende) Wahlbehörde oder
- mittels Briefwahl (ohne Wahlbehörde)
Im Ausland:
- nur mittels Briefwahl
Die verschlossene Wahlkarte muss spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag (30. April 2010) bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlagen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.
 
Wahllokale und Öffnungszeiten

Das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach ist in 5 Wahlsprengel eingeteilt. Weiters wurden zwei fliegende Wahlkommissionen eingerichtet.
Etwa eine Woche vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger eine Wahlinformation, aus der das jeweilige Wahllokal hervorgeht. 
                 Die Wahlzeit wurde von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr festgesetzt.

An wen wende ich mich bei Fragen?


Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Helga Drescher, TelNr.: (+43 4238) 8311-22 oder Email: helga.drescher@ktn.gde.at zur Verfügung

Formulare

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Besondere Wahlkommission – Antrag auf Besuch.