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Wahlen zum Europäischen Parlament

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Österreich ist derzeit durch 18 Mitglieder vertreten. Bei der kommenden Europawahl am 7. Juni 2009 werden auf Grund des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien 17 österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden können.

Die Europawahl erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, wobei das österreichische Bundesgebiet als einheitlicher Wahlkörper gilt.

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Österreicher und Österreicherinnen sowie nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in Bad Eisenkappel, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz unserer Gemeinde geführt werden, in Österreich bzw. ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind um am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

Nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in Bad Eisenkappel können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Europa-Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte oder in Form der Briefwahl möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Briefwahl

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2007, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, können Sie im In- und Ausland auch mittels Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte.

Die Briefwahl können Sie grundsätzlich ausüben, indem Sie

  • der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen,
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen,
  • anschließend auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und
  • die Wahlkarte schließlich zukleben und zur Post bringen oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben. Bei einer Übermittlung auf dem Postweg werden die Portokosten vom Staat übernommen.

Besuch durch die besondere Wahlbehörde

Wer das Wahllokal nicht erreichen kann, weil er bzw. sie nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig ist (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen), aber dennoch vor einer Wahlbehörde wählen möchte, kann beantragen, dass er bzw. sie von einer besonderen Wahlbehörde zu Hause besucht wird.

Sollte der Besuch einer besonderen Wahlbehörde gewünscht werden, müssen auf dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die Räumlichkeiten, wo der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Besuch erwartet, angegeben werden.

Fallen bei einer wahlberechtigten Person nachträglich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer besonderen Wahlbehörde weg, so ist die betreffende Gemeinde rechtzeitig vor dem Wahltag zu verständigen.

TIPP

Personen, die aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig sind, sowie Häftlinge, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben.

Wahlkarte

Eine Wahlkarte benötigen Wähler und Wählerinnen, die voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen können (sei es, weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind), sowie Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen.

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte im Inland kann folgendermaßen erfolgen:

  • vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen (in Bad Eisenkappel ist dies die Wahlbehörde I in der Volksschule Bad Eisenkappel) oder beim Besuch durch eine besondere Wahlbehörde
  • mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)

Im Ausland ist nur eine Stimmabgabe mittels Briefwahl möglich.

Frist:

Die Wahlkarte kann von der wahlberechtigten Person beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragt werden. Der Antrag muss dabei entweder schriftlich spätestens vier Tage vor dem Wahltag oder mündlich bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag (Frist: 12:00 Uhr) gestellt werden.

Hinweis: Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinde erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden.

Formulare

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Besondere Wahlkommission – Antrag auf Besuch.