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Zum Schnellmenü zurückFischereibedingungen
für die Fischereigewässer des Tourismusvereines Bad Eisenkappel
Revier 1 Vellachbach – CATCH and RELEASE – KEINE ENTNAHME!
Revier 2 Ebriachbach – CATCH and RELEASE – KEINE ENTNAHME!
Revier 3 Trögenerbach (Naturschutzgebiet) – CATCH and RELEASE – KEINE ENTNAHME!
1. Saison: Bachforelle 16. April bis 15. September Regenbogenforelle 16. April bis 30. September
Revier 1, 2 und 3 sind ab dem 30. September nicht mehr befischbar.
Revier 4 Vellachfluss (Entnahmestrecke)
1. Saison: Bachforelle 16. April bis 15. September Regenbogenforelle 16. April bis 30. November Äsche 1. Juni bis 30. November (keine Entnahme)
2. Entnahme: Forellen zwischen 30 cm und 40 cm und ab 60 cm Äschen KEINE ENTNAHME!
Pro Tag und Fliegenrute dürfen maximal höchstens drei Fische entnommen werden.
Entnommene Fische aus dem Revier 4 (Entnahmestrecke) dürfen nicht in den Revieren 1, 2 und 3 (CATCH and RELEASE – KEINE ENTNAHME) mitgeführt werden.
3. Fischmarker:
• Ohne Fischmarker darf kein Fisch entnommen werden;
• Das Entnehmen von Fischen im Revier 4 (Entnahmestrecke) ist nur mit
Fischmarker (Aufdruck Fremdenverkehrsverein Bad Eisenkappel) erlaubt;
• Der Fischmarker ist durch Maul und Kiemenöffnungen zu ziehen und
dann zu verschließen;
Arten von Fischmarker: Rot: für Fische von 30 cm bis 40 cm (Einsatz € 5,—) Weiß: für Fische ab 60 cm (Einsatz € 20,—)
• Für jeden ausgestellten Fischereierlaubnisschein kann nur ein
„Fischmarker weiß“ gekauft werden;
• Pro Tag können drei Stück „Fischmarker rot“ gekauft werden, für jeden
weiteren Fischertag können jedoch weitere zugekauft werden;
• Pro Tag und Fliegenrute dürfen höchstens drei Fische entnommen werden;
• Nicht entwertete Fischmarker behalten ihre Gültigkeit, können jedoch bei
der Fischereierlaubnisschein-Ausgabestelle rückerstattet werden;
• Fische, die nicht entnommen werden dürfen, müssen schonend
zurückgesetzt werden.
4. Köderwahl:
Das Fischen ist nur mit Fliegenrute und Kunstfliege erlaubt (Fliege, Nymphe und Streamer).
Jig und Widerhaken sowie alle anderen Köder sind VERBOTEN!
Behandeln Sie Fische sorgsam und mit Respekt!
Bei Nichteinhalten der Fischereibestimmungen wird sofort die Lizenz entzogen!
Den Kontrollorganen gegenüber ist Ausweispflicht geboten!
FISCHEREIBESTIMMUNGEN 2009 Für die Vellach und Kleine Drau Reviere 5 – 6 – 7 – 8
Gemeinde Sittersdorf – Jauntaler Fischereiverein / Podjunski ribiški klub
1. Saison: Bachforelle: 16. April bis 15. September
Regenbogenforelle: 16. April bis 30. November
Äsche: 1. Juni bis 30. November
2. Entnahme: Revier Vellach Sittersdorf 5 und Kleine Drau Revier 7
Forellen: zwischen 30 cm und 40 cm und ab 60 cm
Äschen: keine Entnahme !
Pro Tag und Fliegenrute darf 1 Forelle entnommen werden.
CATCH AND RELEASE – keine Entnahme gilt für folgende Reviere:
Revier 6 Sittersdorf, 500 m oberhalb der Holzbrücke bis zur Reviergrenze 2.5 km Flussabwärts.
Revier 8 Kleine Drau vom Dücker bis zum Linsendorfer See 4.5 km
1. Saison: Bachforelle: 16. April bis 15. September Regenbogenforelle: 16. April bis 30. November Äsche: 1. Juni bis 30. November
2. Entnahme: Forellen: zwischen 30 cm und 40 cm und ab 60 cm Äschen: keine Entnahme !
Pro Tag und Fliegenrute darf 1 Forelle entnommen werden.
3. Fischmarker:
• Ohne Fischmarker darf kein Fisch entnommen werden;
• Das Entnehmen von Fischen im Revier 5 und 7 (Entnahmestrecke) ist
nur mit Fischmarker mit der Aufschrift Jauntaler Fischerklub
Podjunski ribiški klub erlaubt;
• Der Fischmarker ist durch Maul und Kiemenöffnungen zu ziehen und
dann zu verschließen;
Arten von Fischmarker: Rot: für Fische von 30 cm bis 40 cm (Einsatz € 5,—) Weiß: für Fische ab 60 cm (Einsatz € 20,—)
• Für jeden ausgestellten Fischereierlaubnisschein kann nur
ein „Fischmarker weiß“ gekauft werden;
• Pro Tag kann nur 1 Stück „Fischmarker rot“ gekauft werden.
• Pro Tag und Fliegenrute darf höchstens ein Fisch entnommen werden;
• Nicht entwertete Fischmarker behalten ihre Gültigkeit, können jedoch bei
der Fischereierlaubnisschein-Ausgabestelle rückerstattet werden;
• Fische, die nicht entnommen werden dürfen, müssen schonend
zurückgesetzt werden.
4. Köderwahl:
Das Fischen ist nur mit Fliegenrute und Kunstfliege erlaubt (Fliege, Nymphe und Streamer).
Jig und Widerhaken sowie alle anderen Köder sind VERBOTEN!
Behandeln Sie die Fische sorgsam und mit Respekt!
Bei Nichteinhalten der Fischereibestimmungen wird sofort die Lizenz entzogen!
Den Kontrollorganen gegenüber ist Ausweispflicht geboten!

