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Fischereibestimmungen für die Fischereigewässer des Tourismusvereines Bad Eisenkappel

1. Reviere und Saison

Revier 1/1 Vellachbach – CATCH and RELEASEKEINE ENTNAHME!

Revier 1/2 Vellachbach – CATCH and RELEASE – Keine Entnahme!

Revier 2/1 Ebriachbach – CATCH and RELEASE – Keine Entnahme!

Revier 2/2 Ebriachbach – CATCH and RELEASE – Keine Entnahme!

Revier 3 Trögener Klamm (Naturschutzgebiet) – CATCH and RELEASEKEINE ENTNAHME!

Saison: von 16. 4. bis 30.9. 2010
Fangzeiten:

  • Bachforelle: 16. April bis 15. September
  • Regenbogenforelle 16. April bis 30. September

Revier 1, 2 und 3 sind ab dem 30. September nicht mehr befischbar.

Revier 4 Vellachfluss (Entnahmestrecke)

Saison: von 16.4. bis 30.11. 2010
Fangzeiten:

  • Bachforelle und Bachsaibling: 16. April bis 15. September
  • Regenbogenforelle: 16. April bis 30. November
  • Äsche: 1. Juni bis 30. November (keine Entnahme)

2. Entnahme

Forellen: zwischen 30 cm und 40 cm und ab 50 cm
Äschen: Keine Entnahme!

Pro Tag und Fliegenrute dürfen maximal höchstens zwei Fische entnommen werden.

Entnommene Fische aus dem Revier 4 (Entnahmestrecke) dürfen nicht in den Revieren 1, 2 und 3 (CATCH and RELEASEKEINE ENTNAHME) mitgeführt werden.

3. Fischmarker

  • Ohne Fischmarker darf kein Fisch entnommen werden;
  • Das Entnehmen von Fischen im Revier 4 (Entnahmestrecke) ist nur mit Fischmarker (Aufdruck Fremdenverkehrsverein Bad Eisenkappel) erlaubt;
  • Der Fischmarker ist durch Maul und Kiemenöffnungen zu ziehen und dann zu verschließen

Arten von Fischmarker:
Rot: für Fische von 30 cm bis 40 cm (Einsatz € 5,—)
Weiß: für Fische ab 50 cm (Einsatz € 15,—)

  • Für jede ausgestellte Tagesfischerkarte kann nur ein „Fischmarker weiß“ und ein “Fischmarker rot” gekauft werden; 3-Tageskarte = maximal 4 Fischmarker; Wochenkarte = maximal 6 Fischmarker
  • Pro Tag und Fliegenrute dürfen höchstens zwei Fische entnommen werden;
  • Nicht entwertete Fischmarker behalten ihre Gültigkeit, können jedoch bei der Fischereierlaubnisschein-Ausgabestelle erstattet werden (bis 30. November d.J.)
  • Fische, die nicht entnommen werden dürfen, müssen schonend zurückgesetzt werden.
  • Es darf nur in den zugewiesenen (gekennzeichneten) Streckenabschnitten gefischt werden. Siehe Fischereierlaubnisschein.

4. Köderwahl

Das Fischen ist nur mit Fliegenrute und Kunstfliege erlaubt (Fliege, Nymphe).
Brotfliege, Jig, Ei-Imitationen sowie alle anderen Köder sind VERBOTEN!
Vorfachbeschwerungen jeder Art sowie Widerhaken sind VERBOTEN!
Mindest Vorfachstärke von zwei Kilogramm Tragkraft

5. Kescherpflicht

Kescherpflicht in allen Revieren – nur knotenlose und feinmaschige Netze verwenden.
Leihkescher sind gegen Einsatz und Leihgebühr beim Fischereiverwalter zu erhalten.
Jeder gehakte Fisch muss mit dem Kescher gelandet werden. Nur mit nasser Hand Fische angreifen. Tiefgehakte Fische = Vorfach abschneiden (Überlebenschance des Fisches größer)

6. Sonstiges

Behandeln Sie Fische sorgsam und mit Respekt

Bei Nichteinhalten der Fischereibestimmungen wird sofort die Lizenz entzogen! Den Kontrollorganen gegenüber ist Ausweispflicht geboten!

Sollten Sie Übertretungen der Bestimmungen wahrnehmen oder Fragen zu den Fischereibestimmungen haben, kontaktieren Sie bitte den Fischereiverwalter Tel. 0664/ 148 93 44!

Zu Begehen und Befischen der angeführten Gewässer auf eigene Gefahr!